Satzung - Airsoftteam RisingFriends


1. Eigentum und Anspruch
Das Airsoftteam der RisingFriends gehört der Leitung der RisingFriends. Es existiert ein geistiges Eigentum welches der Leitung der RisingFriends vorbehalten wird. Mitbestimmungsrecht und Anspruch ist nur vollwertigen Mitgliedern vorbehalten. Bei Kündigung einer oder beider Parteien entfällt jedes Recht und jeder Anspruch.
2. Leitung
Die Leitung hat die Pflicht das Team zu führen und die Wünsche des Teams wahrzunehmen und wenn möglich umzusetzen. Die Leitungsmitglieder sind gleichberechtigt. Sie haben Interessen, Wünsche, Ideen der Mitglieder wahrzunehmen und zu achten.
3. Leitungsvertretung
Die Leitungsvertretung wird von der Leitung bestimmt. Diese haben die Aufgabe die Leitung zu entlasten und Ideen zu verwirklichen.
4. Mitglieder
Alle vollwertigen Mitglieder des Teams haben bei, von der Leitung bestimmten, Entscheidungen Mitsprache. Die volle Entscheidungsgewallt liegt jedoch bei der Leitung. Jedes Mitglied hat den Ruf des Teams zu wahren und den Entscheidungen des Teams zu folgen. Alle vollwertigen Mitglieder haben Stimmrecht in Mehrheit zur Aufnahme neuer Mitglieder.
5. Verhalten
Jeder Anwärter und jedes vollwertige Mitglied hat rassistische, sowie diskriminierende Äußerungen zu vermeiden.
6. Uniform und Ausrüstung
Im Team kann jeder das tragen was er möchte. Es gibt keine Kleiderordnung.
7. Anwärter
Anwärter haben vor Einstellung als vollwertiges Mitglied mindestens 2 Spiele zu bestreiten. Bei diesen Spielen muss mindestens ein vollwertiges Mitglied anwesend sein, damit ein solches Spiel als bestritten zählt. Anwärter haben sich selbst über die Teamregeln und Gesetze des Sports aufzuklären. Sie müssen eine von ihnen unterschriebene Satzung der Leitung zukommen zu lassen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, somit ist auch ein vorzeigen des Personalausweises Pflicht.
8. Änderungen
Die Leitung behält sich jedes Recht, sowie Änderung der Satzung des Airsoftteams der RisingFriends vor.
Stand: April 2017